BLOG: LEGALE PFLEGE AUS OSTEUROPA

Entsendung von ukrainischen Haushaltshilfen durch in Polen ansässige Unternehmen: wichtige Information für deutsche Pflegevermittler

Aufgrund von sehr vielen Anfragen bzgl. der legalen Tätigkeit von ukrainischen Pflegekräften in Deutschland, haben wir uns an den ZOLL mit der Bitte um endgültige Klärung der Rechtslage gewandt. Aus den Informationen geht hervor, dass die meisten Entsendefälle als Illegale Beschäftigung einzustufen sind.

Pflegereform 2021

Die für das Jahr 2021 angekündigte Pflegereform geht in die nächste Runde. Nach dem im Oktober 2020 verabschiedeten Eckpunktepapier liegt nun ein inoffizieller Arbeitsentwurf für ein Pflegereformgesetz vor, der zahlreiche Leistungsveränderungen in der Pflege vorsieht. Das Dokument ist noch kein Referentenentwurf, sondern erst der Arbeitsentwurf (Entwurf eines Gesetzes zur Reform der Pflegeversicherung - Pflegereformgesetz). Es wurde am 15.03.2021 veröffentlicht und an die Verbände, auch an IPP und an das Pflegeinstitut geschickt.

DIN SPEC 33454 „Betreuung unterstützungsbedürftiger Menschen durch im Haushalt wohnende, insbesondere ausländische Betreuungskräfte — Anforderungen an Vermittler, Dienstleistungserbringer und Betreuungskräfte“

Im März 2021 erscheint erstmalig zur Vermittlung von ausländischen Betreuungskräften ein DIN-Standard mit dem Titel „Betreuung unterstützungsbedürftiger Menschen durch im Haushalt wohnende, insbesondere ausländische Betreuungskräfte — Anforderungen an Vermittler, Dienstleistungserbringer und Betreuungskräfte“ (DIN SPEC 33454).

Lohnnebenkosten: Entsendung von polnischen Pflegekräften nach Deutschland (Vergleichstabelle)

In der Praxis der Entsendung von polnischen Pflegekräften nach Deutschland wurden in den letzten Jahren durch deutsche Vermittler und durch ihre polnischen Partner diverse Entsendesysteme angewandt. In der nachstehenden Tabelle wurden die einzelnen Entsendesysteme aufgelistet und die Gesamtbelastung des entsendenden Arbeitgebers bei einer beispielhaften Nettovergütung der Pflegekraft i.H.v. 1.300,00 dargestellt.

Die polnischen Gerichte entscheiden zuungunsten der polnischen Pflegeagenturen: A1 dürfen in der Pflegebranche nicht ausgestellt werden!

In 2018 haben die polnischen Gerichte mehrmals über die Gültigkeit der durch ZUS für die nach Deutschland entsandten Pflegekräfte entschieden. Die Rechtsprechung bestätigt, dass ZUS in den meisten Fällen, die A1 in der Pflegebranche nicht ausstellen darf und die bereits ausgestellten A1 zurückzufordern sind.

Nach Deutschland kommen immer weniger PflegerInnen aus Polen: Dauertendenz für die nächsten Jahre

In den letzten Monaten verzeichnen die Pflegeagenturen sinkende Bereitschaft der polnischen Pflegekräfte, entsandt zu werden. Diese Tendenz ist zum einen auf die seit 2015 eingeführte Sozialpolitik der polnischen Regierung (die Eltern erhalten monatlich 500 PLN pro Kind), und zum anderen auf die hervorragende Arbeitsmarktlage (die niedrigste Arbeitslosigkeit in Polens Geschichte), sowie auch auf den Arbeitskräftemangel in Polen zurückzuführen. Die Bevölkerung in Polen unterliegt einem raschen, viel schnelleren und viel tieferen Alterungsprozess.

„Gordischer Knoten” – die rechtlichen, steuerlichen und sozialversicherungsrechtlichen Aspekte bei der Entsendung des Pflegepersonals nach Deutschland

Polen ist der größte EU-Staat, der die Dienstleistungsfreiheit und die damit verbundene Entsendung von Arbeitskräften in Anspruch nimmt. Jedes Jahr werden über 500 Tausend polnische Staatsbürger entsandt. Mehrere Tausend polnische Unternehmen beschäftigen sich mit der Entsendung der Arbeitskräfte ins Ausland.

Haftung der deutschen Vermittler für illegale Mitarbeiterentsendung in der Pflegebranche

Auf dem deutschen Markt agieren derzeit über 800 polnische Pflegeunternehmen, Personalvermittlungsunternehmen und sonstige Unternehmen, die das polnische Pflegepersonal nach Deutschland entsenden. In den letzten Monaten hat die Zahl der Klagen gegen diese Unternehmen deutlich zugenommen. Die Pflegekräfte klagen sowohl vor polnischen als auch vor den deutschen Gerichten, auch immer häufiger gegen deutsche Vermittler.

Der Europäische Gerichtshof entscheidet zuungunsten der polnischen Pflegeagenturen: A1 dürfen in der Pflegebranche nicht ausgestellt werden!

Vor kurzem ist ein neueres Urteil des EUGH veröffentlicht worden. Nach dieser Rechtsprechung darf ein Großteil der polnischen Pflegeagenturen die A1-Formulare nicht beantragen und die ZUS hat die bereits ausgestellten Formulare zurückzunehmen. Während der kommenden Konferenz in Berlin werden die Vorschriften über die A1 sowie die Rechtsprechung der polnischen Gerichte und die neueste Rspr. des europäischen Gerichtshofes besprochen.

 

 

 

ILLEGALE BESCHÄFTIGUNGSMODELLE POLNISCHER BETREUUNGSKRÄFTE IN DEUTSCHLAND
www

Informationsbroschüre für Pflegekräfte und Dienste – auf Polnisch und Deutsch – zur Bekämpfung illegaler Beschäftigung

Mehr sehen